§ 1 HS-RVBV Geltungsbereich

HS-RVBV - Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung regelt die Grundsätze für

  1. 1.Ziffer einsdie Zuweisung von Räumen und
  2. 2.Ziffer 2die Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand an Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungen von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist.
In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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