Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Diese Verordnung regelt die Grundsätze für
1.Ziffer einsdie Zuweisung von Räumen und
2.Ziffer 2die Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand an Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungen von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist.
In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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