§ 5 HRV

HRV - Herzchirugie-Register-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Der Titel und § 4 treten mit dem der Kundmachung der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2025 folgenden Tag in Kraft. Der Titel und Paragraph 4, treten mit dem der Kundmachung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2025, folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 01.03.2025 bis 31.12.9999
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