§ 33a HKG 1997

HKG 1997 - Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Umsetzungshinweis

 

§ 33a

 

§ 6 Abs 4a dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl L 376 vom 27. Dezember 2006, S 36.

In Kraft seit 28.12.2009 bis 31.12.9999
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