§ 19 HgHaG Anwendung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches.

HgHaG - Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, finden die Vorschriften des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches auf die Dienstverhältnisse, die diesem Bundesgesetz unterliegen, Anwendung.

In Kraft seit 01.09.1962 bis 31.12.9999
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