Anl. 1 GWR-Gesetz

GWR-Gesetz - Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

 

A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:

1.

Bezeichnung der politischen Gemeinde;

2.

Bezeichnung der Ortschaft;

3.

Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);

4.

die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);

5.

die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;

6.

die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;

7.

Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;

8.

Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;

9.

weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.

 

B. Merkmale von Adressen der Gebäude:

1.

Merkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;

2.

die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;

3.

weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;

4.

Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;

5.

Angabe über die Funktion des Gebäudes;

6.

Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;

7.

Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.

 

C. Merkmale von Adressen der Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten:

1.

Merkmale der Adresse des Gebäudes, in dem sich die Wohnung oder die sonstige Nutzungseinheit befindet;

2.

die Tür- oder Topnummer entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften oder die nähere Lagebestimmung innerhalb des Gebäudes.

 

D. Gebäudemerkmale:

1.

Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (§ 9 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968) enthalten ist;

2.

Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde;

3.

Gebäudekategorie;

4.

Gebäudeeigentümertyp;

5.

Bauperiode;

6.

Gebäudestatus;

7.

Geschoßanzahl und Vorhandensein eines Aufzuges;

8.

Art der Trinkwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung; Abwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallentsorgung;

9.

Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Art des Energieträgers), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung, Art der Belüftung und Energiekennzahl;

10.

die überbaute Grundfläche des Gebäudes sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude in Quadratmetern;

11.

Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;

12.

Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes und Fläche des Gebäudes aus der Grundstücksdatenbank, soweit das Gebäude nicht im Adressregister aber im technischen Operat des Grenzkatasters enthalten ist;

13.

Flächenangaben je Geschoß, durchschnittliche Geschoßhöhe, Art der Bauweise je Geschoß und Gebäudehöhe.

 

E. Wohnungsmerkmale:

1.

Nutzfläche der Wohnung je Geschoß;

2.

Zahl der Wohnräume der Wohnung je Geschoß;

3.

Ausstattung der Wohnung;

4.

Art der Beheizung der Wohnung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;

5.

Rechtsverhältnis an der Wohnung;

6.

Nutzungsart;

7.

Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;

8.

durchschnittliche Raumhöhe der Wohnung je Geschoß.

 

F. Merkmale von Bauvorhaben:

1.

Merkmale der Adresse des Grundstückes, Gebäudes und/oder der Wohnung bzw. der sonstigen Nutzungseinheit, wo das Bauvorhaben durchgeführt wird;

2.

Baubewilligungsdatum;

3.

Fertigstellungsdatum;

4.

Name und die Anschrift des Bauherrn; Angabe, ob der Bauherr Eigentümer des Grundstückes ist;

5.

Rechtsnatur des Bauherrn;

6.

Art der Baumaßnahme;

7.

Daten gemäß Abschnitt D, E und G;

8.

Anzahl der projektierten Wohnungen im Gebäude;

9.

Fläche einer gleichzeitig errichteten, frei stehenden Privatgarage.

 

G. Merkmale von sonstigen Nutzungseinheiten:

1.

Nutzfläche der Nutzungseinheit je Geschoß;

2.

Ausstattung der Nutzungseinheit;

3.

Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;

4.

Rechtsverhältnis an der Nutzungseinheit;

5.

Nutzungsart;

6.

durchschnittliche Raumhöhe der Nutzungseinheit je Geschoß.

 

H. Daten des Energieausweises:

1.

Merkmale der Adresse des Grundstückes, des Gebäudes und/oder der Nutzungseinheit, für die der Energieausweis erstellt wird;

2.

Gebäudeart;

3.

Gebäudezone;

4.

Errichtungsdatum;

5.

Organisation und Name des Ausweiserstellers;

6.

Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum;

7.

GWR-Zahl (Energieausweisnummer);

8.

Brutto-Grundfläche, konditioniertes Bruttovolumen;

9.

charakteristische Länge (lc), mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Gebäudehülle (mittlerer U-Wert);

10.

Klimadaten;

11.

spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Referenzklima und der Vergleich zum Labeling (Energieeffizienzklasse);

12.

spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Standortklima;

13.

Warmwasserwärmebedarf;

14.

spezifischer außenluftinduzierter Kühlbedarf;

15.

spezifischer Kühlbedarf bezogen auf das Standortklima;

16.

Heiztechnikenergiebedarf für die Raumheizung;

17.

Heiztechnikenergiebedarf für die Warmwasserbereitung;

18.

Energiebedarf für die Luftförderung;

19.

Energiebedarf für die Kühlung;

20.

Energiebedarf für die Beleuchtung;

21.

Endenergiebedarf;

22.

Primärenergiebedarf;

23.

Referenzwert für die Gesamtenergieeffizienz (Klasse);

24.

CO2-Emissionen;

25.

Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Belüftung, Raumlufttechnik und Kühlung.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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