§ 25a GVOG 1997 Verweise

GVOG 1997 - Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Personenstandsgesetz – PStG, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009,

2.

Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG, BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2012.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 126/2012

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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