§ 1 GuK-EWRV 2008 Allgemeines

GuK-EWRV 2008 - Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Umsetzung von Unionsrecht

Durch diese Verordnung werden

  1. 1.Ziffer einsdie Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005 S. 22, zuletzt geändert durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782, ABl. Nr. L 782 vom 31.05.2024,die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Amtsblatt Nummer L 255 vom 30.09.2005 Seite 22, zuletzt geändert durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782, ABl. Nr. L 782 vom 31.05.2024,
  2. 2.Ziffer 2das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, ABl. Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 6, zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1/2015 des Gemischten Ausschusses, ABl. Nr. L 148 vom 13.06.2015 S. 38, unddas Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, Amtsblatt Nummer L 114 vom 30.04.2002 Seite 6, zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1 aus 2015, des Gemischten Ausschusses, Amtsblatt Nummer L 148 vom 13.06.2015 Seite 38, und
  3. 3.Ziffer 3der Delegierte Beschluss (EU) 2024/1395 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Ausbildungsnachweise und Titel von Ausbildungsgängen, ABl. Nr. L 1395 vom 31.05.2024,
in österreichisches Recht umgesetzt.
In Kraft seit 04.01.2025 bis 31.12.9999
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