Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.08.2026
(1)Absatz eins,Der Förderantrag hat jedenfalls zu enthalten:
1.Ziffer einsName des Förderwerbers (bei Personenvereinigungen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich Angabe des Vertretungsbefugten einschließlich Geburtsdatum und Geschlecht),
2.Ziffer 2Anschriften des Förderwerbers (Zustelladresse, Betriebsadresse, E-Mailadresse, Investitionsstandort),
3.Ziffer 3Betriebsnummer bzw. Klientennummer (sofern vorhanden), Firmenbuchnummer, ZVR-Zahl und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer,
4.Ziffer 4gegebenenfalls Angaben zur Größe des Unternehmens (KMU oder großes Unternehmen),
5.Ziffer 5gegebenenfalls Steuernummer und Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gemäß Art. 2 Z 11 der Richtlinie 2013/34/EU einschließlich der Steuer- und Firmenbuchnummern der verbundenen Mutter- und Tochterunternehmen sowie des obersten Mutterunternehmens,gegebenenfalls Steuernummer und Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gemäß Artikel 2, Ziffer 11, der Richtlinie 2013/34/EU einschließlich der Steuer- und Firmenbuchnummern der verbundenen Mutter- und Tochterunternehmen sowie des obersten Mutterunternehmens,
5a.Ziffer 5 aauf Verlangen der AMA die Kennziffer des Unternehmensregisters (KUR),
6.Ziffer 6Geburtsdatum und Geschlecht bei natürlichen Personen als Antragssteller,
7.Ziffer 7Bankverbindung,
8.Ziffer 8Angaben zu Ehegemeinschaft oder gleichgestellten Formen von Partnerschaften,
9.Ziffer 9sofern in der Fördermaßnahme relevant bei im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristischen Personen Art und Ausmaß der Beteiligung von Gebietskörperschaften,
10.Ziffer 10alle für die inhaltliche Beurteilung notwendigen Angaben, insbesondere die Beschreibung des Projekts,
11.Ziffer 11Finanzierungsplan, der insbesondere zu enthalten hat:
a)Litera aKosten des Projekts,
b)Litera bAngabe der Finanzierungsträger, bei welchen für dieses Projekt Förderanträge geplant sind, Fördermittel beantragt, innerhalb der letzten drei Jahre zugesagt oder schon ausbezahlt worden sind, und Angabe der Höhe jener Mittel,
c)Litera cfür Projekte mit beantragten Kosten über 5 000 € (netto) Angaben zur Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel,
d)Litera dAusweisung, ob die Angabe der Kosten ohne oder mit Umsatzsteuer erfolgt und ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist,
12.Ziffer 12Unterlagen zur Kostenplausibilisierung,
13.Ziffer 13Zeitplan für die Umsetzung des Projekts oder zumindest Durchführungszeitraum des Projekts,
13a.Ziffer 13 agegebenenfalls Angaben zu Indikatoren,
14.Ziffer 14Verpflichtungserklärung mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Förderantrag sowie in den zugehörigen Unterlagen und
15.Ziffer 15Datenschutzinformation.
(2)Absatz 2,Förderanträge, die gemäß § 4 eingereicht werden, dürfen von der AMA nicht angenommen werden, wenn die Inhalte gemäß Abs. 1 Z 1, 2, 3, 6, 8, 11, 13, 13a, 14 und 15 nicht vollständig vorliegen. Hinsichtlich Z 10 müssen zumindest ein Projekttitel und eine Projektzusammenfassung vorliegen und Fördergegenstände ausgewählt werden. Maßnahmenspezifisch können weitere Mindestinhalte festgelegt werden.Förderanträge, die gemäß Paragraph 4, eingereicht werden, dürfen von der AMA nicht angenommen werden, wenn die Inhalte gemäß Absatz eins, Ziffer eins, 2, 3, 6, 8, 11, 13, 13 a, 14 und 15 nicht vollständig vorliegen. Hinsichtlich Ziffer 10, müssen zumindest ein Projekttitel und eine Projektzusammenfassung vorliegen und Fördergegenstände ausgewählt werden. Maßnahmenspezifisch können weitere Mindestinhalte festgelegt werden.
In Kraft seit 03.01.2026 bis 31.12.9999
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