§ 8 GOSenB

GOSenB - Geschäftsordnung des Seniorenbeirates - GOSenB

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§ 8

 

Öffentlichkeit

 

Die Sitzungen des Seniorenbeirates sind nicht öffentlich.

In Kraft seit 18.02.2003 bis 31.12.9999
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