Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Das Gesetz vom 21. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 46, betreffend die Disziplinarbehandlung der Richter und die unfreiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand.
In Kraft seit 10.07.1945 bis 31.12.9999
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