Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Die Vergütung für die Mitglieder des Gründungskonvents beträgt in den ersten 24 Monaten der Tätigkeit pro Monat:
Einfaches Mitglied
EUR 2.000,--
Stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender
EUR 4.000,--
Vorsitzende oder Vorsitzender
EUR 4.500,--
(2)Absatz 2,Ab dem 25. Monat der Tätigkeit beträgt die Vergütung pro Monat:
In Kraft seit 18.05.2024 bis 31.12.9999
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