§ 3 GKVV Inkrafttreten

GKVV - Gründungskonvent-Vergütungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Tätigkeiten im Zeitraum von Oktober 2022 bis zum Inkrafttreten der Verordnung sind gemäß § 2 Abs. 1 abzugelten. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Tätigkeiten im Zeitraum von Oktober 2022 bis zum Inkrafttreten der Verordnung sind gemäß Paragraph 2, Absatz eins, abzugelten.

In Kraft seit 03.06.2023 bis 31.12.9999
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