§ 1 GKVV Geltungsbereich

GKVV - Gründungskonvent-Vergütungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Diese Verordnung gilt für die Mitglieder des Gründungskonvents gemäß § 6 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria, BGBl. I Nr. 120/2022. Diese Verordnung gilt für die Mitglieder des Gründungskonvents gemäß Paragraph 6, Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2022,.

In Kraft seit 03.06.2023 bis 31.12.9999
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