§ 2 GKVV Festlegung der Vergütung

Gründungskonvent-Vergütungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.05.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Vergütung für die Mitglieder des Gründungskonvents beträgt in den ersten 1224 Monaten der Tätigkeit pro Monat:

Einfaches Mitglied

EUR 2.000,--

Stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender

EUR 4.000,--

Vorsitzende oder Vorsitzender

EUR 4.500,--

  1. (2)Absatz 2,Ab dem 1325. Monat der Tätigkeit beträgt die Vergütung pro Monat:

Stand vor dem 17.05.2024

In Kraft vom 03.06.2023 bis 17.05.2024
  1. (1)Absatz eins,Die Vergütung für die Mitglieder des Gründungskonvents beträgt in den ersten 1224 Monaten der Tätigkeit pro Monat:

Einfaches Mitglied

EUR 2.000,--

Stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender

EUR 4.000,--

Vorsitzende oder Vorsitzender

EUR 4.500,--

  1. (2)Absatz 2,Ab dem 1325. Monat der Tätigkeit beträgt die Vergütung pro Monat:

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