Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.10.2024
Die Vermögensverrechnung hat, getrennt nach Vermögensgruppen und innerhalb derselben nach den einzelnen Arten der Vermögensbestandteile, die im Laufe des Haushaltsjahres an diesen eintretenden Zu- und Abgänge wertmäßig festzuhalten.
In Kraft seit 01.06.1977 bis 31.12.9999
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