§ 11 GGV Inkrafttreten

GGV - Grundbuchsgebührenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.05.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2014 in Kraft. Sie ist auf alle Grundbuchseingaben anzuwenden, in denen sich die Eintragungsgebühr nach §§ 26, 26a GGG in der Fassung der Grundbuchsgebührennovelle, BGBl. I Nr. 1/2013, bestimmt.

(2) Die §§ 10a bis 10c treten am 1. Juli 2015 in Kraft.

In Kraft seit 23.06.2015 bis 31.12.9999
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