Die Meldung hat alle für die Beurteilung der Zulässigkeit der Nebenbeschäftigung erforderlichen Angaben zu enthalten.
in Anspruch nehmen, hat der Dienstgeber die Nebenbeschäftigung überdies zu untersagen, wenn die Ausübung der Nebenbeschäftigung dem Grund der nach lit. a bis c getroffenen Maßnahme entgegensteht.in Anspruch nehmen, hat der Dienstgeber die Nebenbeschäftigung überdies zu untersagen, wenn die Ausübung der Nebenbeschäftigung dem Grund der nach Litera a bis c getroffenen Maßnahme entgegensteht.
*) Fassung LGBl.Nr. 25/2011, 32/2012, 51/2015, 36/2021, 37/2023*) Fassung LGBl.Nr. 25 aus 2011,, 32 aus 2012,, 51 aus 2015,, 36 aus 2021,, 37/2023
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