Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bekennt sich zu einer an den strategischen Zielen des Ressorts zukunftsorientierten und individuell auf den:die Auszubildende:n und ihren:seinen Arbeitsplatz abgestimmten Grundausbildung, um einen hohen Standard der Qualifikation der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten.
(2)Absatz 2,Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind, dem:der Auszubildenden
1.Ziffer einsjene Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Arbeitsplatz erforderlich sind,
2.Ziffer 2die Besonderheiten des Dienstes im Ressortbereich nahezubringen und
3.Ziffer 3umfassende Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
In Kraft seit 03.06.2023 bis 31.12.9999
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