Auf der Gefahrenzonenkarte sind unter Zugrundelegung eines Ereignisses mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von zirka 150 Jahren (Bemessungsereignis), das die typischen Gefahrenprozesse zu umfassen hat, folgende Gefahrenzonen sowie Vorbehaltsbereiche gemäß den nachstehenden Kriterien auszuweisen:
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