Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Kompetenzen
Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben:
1.Ziffer einsfachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1,
2.Ziffer 2sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und
3.Ziffer 3wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3.
In Kraft seit 06.01.2006 bis 31.12.9999
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