§ 1 FH-Heb-AV Kompetenzen und Hebammenausbildung

FH-Heb-AV - FH-Hebammenausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Kompetenzen

Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben:

  1. 1.Ziffer einsfachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1,
  2. 2.Ziffer 2sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und
  3. 3.Ziffer 3wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3.
In Kraft seit 06.01.2006 bis 31.12.9999
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