Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 (FGTV 2010) Fundstelle

FGTV 2010 - Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstattung und Betriebsweise von gewerblichen Betriebsanlagen zum Betrieb von Flüssiggas-Tankstellen 2010 (Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 – FGTV 2010)
StF: BGBl. II Nr. 247/2010

Präambel/Promulgationsklausel

1. Auf Grund des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 39/2010 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, wird vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und

2. auf Grund der §§ 7, 17, 20 bis 25, 33 bis 38, 40 bis 46, 60 und 61 Abs. 1 bis 7 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes - ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2006 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, wird vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Explosionsgefährdeter Bereich und Brandschutzzone

§ 3 Explosionsgefährdeter Bereich

§ 4 Ausmaße der explosionsgefährdeten Bereiche

§ 5 Ersatz oder Verringerung des explosionsgefährdeten Bereichs

§ 6 Schutzabstand zu Brandlasten (Brandschutzzone)

3. Abschnitt

Standortanforderungen

§ 7 Flüssiggas-Tankstellen

§ 8 Flüssiggas-Zapfsäulen und Flüssiggas-Zapfgeräte

§ 9 Schutz explosionsgefährdeter Bereiche

§ 10 Fluchtweg

4. Abschnitt

Technische Ausrüstung von Flüssiggas-Tankstellen

§ 11 Rohrleitungen

§ 12 Flüssiggas-Zapfschläuche

§ 13 Zapfventil und Übergangsstück

§ 14 Sicherheitseinrichtungen

5. Abschnitt

Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 15 Anfahrschutz

§ 16 Materialanforderungen

§ 17 Verbot des Überfahrens und Überbauens

§ 18 Not- und Warneinrichtungen

§ 19 Zutritt- und Zugriffsicherung

§ 20 Elektrotechnische Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche

§ 21 Ableitung elektrischer Ströme, Erdungsanlagen

§ 22 Befüllung von Flüssiggasbehältern

§ 23 Blitzschutz und Brandbekämpfung

§ 24 Verbote und deren Kennzeichnung

§ 25 Hinweise für Tankvorgänge; Kennzeichnung und Füllanweisung

§ 26 Betriebsunterlagen und Unterweisung

6. Abschnitt

Betankung

§ 27 Betanken von Kraftfahrzeugen und Anhängern

§ 28 Zulässigkeit des Betankens

§ 29 Verhalten beim Betanken

§ 30 Automatische Überfüllsicherung

§ 31 Voraussetzungen für Selbstbedienung an öffentlichen Anlagen gemäß § 1

7. Abschnitt

Prüfung von Flüssiggas-Tankstellen

§ 32 Prüf- und Kontrollpflichten

§ 33 Prüfungen

§ 34 Erstmalige Prüfung

§ 35 Wiederkehrende Prüfungen

§ 36 Außerordentliche Prüfungen

§ 37 Prüfer

§ 38 Dokumentation

§ 39 Behebung von Mängeln

8. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 40 Inkrafttreten

§ 41 Übergangsbestimmungen

§ 42 Außerkrafttreten

§ 43 Geschlechtsneutrale Bezeichnung

In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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