§ 20 FGTV 2010 Elektrotechnische Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche

FGTV 2010 - Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen müssen die elektrischen Anlagen und die elektrischen Betriebsmittel den elektrotechnischen Rechtsvorschriften für diese Bereiche entsprechen.

In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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