§ 1 FFP BMBWF 2022 (Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung), Geltungsbereich - JUSLINE Österreich
§ 1 FFP BMBWF 2022 Geltungsbereich
FFP BMBWF 2022 - Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Der Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung gilt für die Zentralstelle sowie die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung direkt nachgeordneten und nachgeordneten Dienststellen gemäß den Anlagen 1 bis 3.
In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 FFP BMBWF 2022
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 FFP BMBWF 2022 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 FFP BMBWF 2022