§ 19 FFGG Verweisungen

FFGG - Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.08.2026

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird und nicht etwas anderes bestimmt ist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 17.05.2018 bis 31.12.9999
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