Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste), ABl. Nr. L 95 vom 15.4.2010, S 1 umgesetzt.
In Kraft seit 01.10.2010 bis 31.12.9999
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