§ 3 EV Lehrveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen

EV - Einreihungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.10.2024

Auf die Einreihung der Lehrveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge findet § 2 entsprechend Anwendung.

In Kraft seit 01.10.2007 bis 31.12.9999
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