Anl. 19 EU-JZG Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung)

EU-JZG - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026

Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung)

[siehe Dokument Anhang XIX]

(Anm.: Anhang XIX als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anhang römisch XIX als PDF dokumentiert)

In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis EU-JZG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 135 EU-JZG Befassung eines anderen Mitgliedstaats§ 136 EU-JZG Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung§ 137 EU-JZG Beantwortung von Ersuchen§ 138 EU-JZG Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen§ 139 EU-JZG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung§ 140 EU-JZG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen§ 141 EU-JZG Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union§ 142 EU-JZG VollziehungAnl. 18 EU-JZG Formblatt nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Empfangsbestätigung für die EuropäisAnl. 17 EU-JZG Formblatt nach Artikel 5 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Europäische Ermittlungsanordnung)Anl. 19 EU-JZG Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung)Anl. 1 EU-JZGAnl. 2 EU-JZG EUROPÄISCHER HAFTBEFEHLAnl. 3 EU-JZG BESCHEINIGUNG NACH ARTIKEL 9 DES RAHMENBESCHLUSSES VOM 22. JULI 2003 ÜBER DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DIE SICHERSTELLUNG VON VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN ODER BEWEISMITTELN IN DER EUROPÄISCHEN UNIONAnl. 4 EU-JZG Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt AnlagenAnl. 5 EU-JZG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf EinziehungsentscheidungenAnl. 6 EU-JZG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und GeldbußenAnl. 7 EU-JZGAnl. 8 EU-JZG Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten PersonAnl. 9 EU-JZG Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den MitgliedstaatenAnl. 10 EU-JZG Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
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