Anl. 4 EU-JZG Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen

EU-JZG - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen

(Anm.: Anhang IV als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anhang römisch IV als PDF dokumentiert)

In Kraft seit 01.11.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 4 EU-JZG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 4 EU-JZG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 4 EU-JZG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 4 EU-JZG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 4 EU-JZG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis EU-JZG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 139 EU-JZG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung§ 140 EU-JZG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen§ 141 EU-JZG Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union§ 142 EU-JZG VollziehungAnl. 18 EU-JZG Formblatt nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Empfangsbestätigung für die EuropäisAnl. 17 EU-JZG Formblatt nach Artikel 5 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Europäische Ermittlungsanordnung)Anl. 19 EU-JZG Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung)Anl. 1 EU-JZGAnl. 2 EU-JZG EUROPÄISCHER HAFTBEFEHLAnl. 3 EU-JZG BESCHEINIGUNG NACH ARTIKEL 9 DES RAHMENBESCHLUSSES VOM 22. JULI 2003 ÜBER DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DIE SICHERSTELLUNG VON VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN ODER BEWEISMITTELN IN DER EUROPÄISCHEN UNIONAnl. 4 EU-JZG Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt AnlagenAnl. 5 EU-JZG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf EinziehungsentscheidungenAnl. 6 EU-JZG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und GeldbußenAnl. 7 EU-JZGAnl. 8 EU-JZG Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten PersonAnl. 9 EU-JZG Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den MitgliedstaatenAnl. 10 EU-JZG Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und Anl. 11 EU-JZG Formblatt nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen undAnl. 12 EU-JZG Formblatt nach Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über ÜberwachungsmaßnahmeAnl. 13 EU-JZG Formblatt nach Artikel 19 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über ÜberwachungsmaßnahmeAnl. 14 EU-JZG (weggefallen)
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 3 EU-JZG
Anl. 5 EU-JZG