Anl. 4 EU-JZG (Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union), Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen - JUSLINE Österreich
Anl. 4 EU-JZG Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen
EU-JZG - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen
(Anm.: Anhang IV als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anhang römisch IV als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 01.11.2025 bis 31.12.9999
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