Anl. 1 EU-JZG

EU-JZG - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird
Teil A
  1. 1.Ziffer einsBeteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
  2. 2.Ziffer 2Terrorismus,
  3. 3.Ziffer 3Menschenhandel,
  4. 4.Ziffer 4sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
  5. 5.Ziffer 5illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen,
  6. 6.Ziffer 6illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
  7. 7.Ziffer 7Korruption,
  8. 8.Ziffer 8Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union,
  9. 9.Ziffer 9Wäsche von Erträgen aus Straftaten,
  10. 10.Ziffer 10Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung,
  11. 11.Ziffer 11Cyberkriminalität,
  12. 12.Ziffer 12Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,
  13. 13.Ziffer 13Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt,
  14. 14.Ziffer 14vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung,
  15. 15.Ziffer 15illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,
  16. 16.Ziffer 16Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,
  17. 17.Ziffer 17Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
  18. 18.Ziffer 18Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen,
  19. 19.Ziffer 19illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände,
  20. 20.Ziffer 20Betrug,
  21. 21.Ziffer 21Erpressung und Schutzgelderpressung,
  22. 22.Ziffer 22Nachahmung und Produktpiraterie,
  23. 23.Ziffer 23Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,
  24. 24.Ziffer 24Fälschung von Zahlungsmitteln,
  25. 25.Ziffer 25illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern,
  26. 26.Ziffer 26illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,
  27. 27.Ziffer 27Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen,
  28. 28.Ziffer 28Vergewaltigung,
  29. 29.Ziffer 29Brandstiftung,
  30. 30.Ziffer 30Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
  31. 31.Ziffer 31Flugzeug- und Schiffsentführung,
  32. 32.Ziffer 32Sabotage.
Teil B
  1. 1.Ziffer einsGegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise, einschließlich Verstößen gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten und des Gefahrgutrechts,
  2. 2.Ziffer 2Warenschmuggel,
  3. 3.Ziffer 3Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum,
  4. 4.Ziffer 4Bedrohungen von Personen und Gewalttaten gegen sie, einschließlich Gewalttätigkeit bei Sportveranstaltungen,
  5. 5.Ziffer 5Sachbeschädigung,
  6. 6.Ziffer 6Diebstahl,
  7. 7.Ziffer 7Straftatbestände, die vom Entscheidungsstaat festgelegt wurden und durch Verpflichtungen abgedeckt sind, die sich aus im Rahmen des EG-Vertrags oder des Titels VI des EU-Vertrags erlassenen Rechtsakten ergeben.Straftatbestände, die vom Entscheidungsstaat festgelegt wurden und durch Verpflichtungen abgedeckt sind, die sich aus im Rahmen des EG-Vertrags oder des Titels römisch VI des EU-Vertrags erlassenen Rechtsakten ergeben.
In Kraft seit 16.05.2018 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis EU-JZG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 136 EU-JZG Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung§ 137 EU-JZG Beantwortung von Ersuchen§ 138 EU-JZG Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen§ 139 EU-JZG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung§ 140 EU-JZG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen§ 141 EU-JZG Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union§ 142 EU-JZG VollziehungAnl. 18 EU-JZG Formblatt nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Empfangsbestätigung für die EuropäisAnl. 17 EU-JZG Formblatt nach Artikel 5 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Europäische Ermittlungsanordnung)Anl. 19 EU-JZG Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung)Anl. 1 EU-JZGAnl. 2 EU-JZG EUROPÄISCHER HAFTBEFEHLAnl. 3 EU-JZG BESCHEINIGUNG NACH ARTIKEL 9 DES RAHMENBESCHLUSSES VOM 22. JULI 2003 ÜBER DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DIE SICHERSTELLUNG VON VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN ODER BEWEISMITTELN IN DER EUROPÄISCHEN UNIONAnl. 4 EU-JZG Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt AnlagenAnl. 5 EU-JZG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf EinziehungsentscheidungenAnl. 6 EU-JZG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und GeldbußenAnl. 7 EU-JZGAnl. 8 EU-JZG Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten PersonAnl. 9 EU-JZG Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den MitgliedstaatenAnl. 10 EU-JZG Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und Anl. 11 EU-JZG Formblatt nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
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