§ 3 ETG 1992 Sicherheitsmaßnahmen auf dem Gebiete der Elektrotechnik

ETG 1992 - Elektrotechnikgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 27/2017)

(Anm.: Abs. 7 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 27/2017)

(Anm.: Abs. 10 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 129/2015)

In Kraft seit 28.12.2022 bis 31.12.9999
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