Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung (MA) 36, vom 3. März 2010 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 3 iVm § 3 Abs. 1 und 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992 als Betreiber der elektrischen Anlage und Wohnungseigentümer der Wohnung Top 50 auf einer näher bezeichneten Liegenschaft in Wien, Folgendes aufgetragen: "a) Die elektrische Anlage ist derart in Stand zu setzen, dass der Isolationswiderstand der Leitungen dem geforderten Mindestwert von 230 kOhm... mehr lesen...