Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte im Sommer 1981 im Auftrag der Österreichischen Bundesforste im Raum von Unterweissenburg und Muhr (Lungau) Holzschlägerungs- und Bringungsarbeiten durch. Er verwendete eine transportable 1.350 m lange 'Seilbahnanlage' (Seilwinde), die er mit einem 100 m langen Stahlseil (Strahlungserder) erdete. Durch einen Blitzschlag wurde ein in der Nähe befindliches Fernmeldekabel der Österreichischen Post- und Telegrafenverwaltung beschädigt. Die klage... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298 ABGB §1311 IIcETG §1ETG §3 ABGB § 1298 heute ABGB § 1298 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 ABGB § 1298 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.1996 ABGB § 1311 heute ... mehr lesen...