Entscheidungen zu § 3 Abs. 2 ETG 1992

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1975/12/3 1Ob307/75 (1Ob308/75)

In den Jahren 1967 bis 1970 errichtete die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk Gesellschaft m. b. H. (nunmehr Österreichischer Rundfunk) auf dem 2166 m hohen Dobratsch (der Villacher Alpe) eine UKW- und Fernsehsendeanlage mit einem etwa 160 m hohen Sendeturm. Zur Sendeanlage führt eine ebenfalls um diese Zeit errichtete, auch zur Personenbeförderung verwendete Materialseilbahn von der Talstation im Bereich des 892 m hoch gelegenen Dorfes Bleiberg; die Bergstation ist baulich mit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.12.1975

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