Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024
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Anm. 1: Die technischen Voraussetzungen für die Vollziehung des § 25a EpiG sind ab 14. Jänner 2021 gegeben (vgl. § 13 der COVID-19-Einreiseverordnung, BGBl. II Nr. 445/2020).)
In Kraft seit 07.12.2022 bis 30.06.2023
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