AAEV-Code | Herkunftsbereich des Abwassers | IE-RL Code | Kategorien von Tätigkeiten | relevante prioritäre Stoffe |
1.1 | Abwasser aus Abwasserreinigungsan-lagen für Siedlungsge-biete sowie für Einzel-objekte mit einem Bemessungswert größer 10 000 EW60 | -- |
| Nickel, Nonylphenol, Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Quecksilber |
2.1 | Abwasser aus der Herstellung von Zellstoff und Papier | 6.1.a) | Herstellung von folgenden Produkten in Industrieanlagen: | Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber |
6.1.b) | b) Papier oder Pappe mit einer Produktionskapazität von über 20 t pro Tag; | Blei, Cadmium, C10-C13-Chloralkane, DEHP, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Pentachlorphenol, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan | ||
3.1 | Abwasser aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien | 6.3 | Gerben von Häuten oder Fellen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag | Blei, Cypermethrin, Naphthalin, Nickel, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen |
3.2 | Abwasser aus Textilveredelungs- und -behandlungsbetrieben | 6.2 | Vorbehandlung (Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder Färben von Textilfasern oder Textilien mit einer Verarbeitungskapazität von über 10 t pro Tag | Blei, DEHP, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole |
4.1 | Abwasser aus Kühlsystemen und Dampferzeugern | 1.1 | Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr | Benzol, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan |
4.2 | Abwasser aus der Behandlung von Verbrennungsgas | 1.1 | Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr | Benzol, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Tributylzinnverbindungen, Trichlormethan |
5.1 5.6 | 5.1. Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten: | Alachlor, | ||
5.2 | 5.2. Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen oder in Abfall-mitverbrennungsanlagen | Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber | ||
5.1 | Abwasser aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben | 6.4.a) | Betrieb von Schlachthäusern mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 t Schlachtkörper pro Tag | Blei, Nickel, Nonylphenole, |
6.4.b) | Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus | Blei, | ||
5.2 | Abwasser aus Milchbearbeitungs- und Milchverarbeitungs-betrieben | 6.4.c) | ausschließliche Behandlung und Verarbeitung von Milch, wenn die eingehende Milchmenge 200 t pro Tag übersteigt (Jahresdurchschnittswert) | Blei, |
5.3 | Abwasser aus Anlagen zur Erzeugung von Fischprodukten | 6.4.b) | Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Futtererzeugnissen aus | Blei, |
5.4 | Abwasser aus der Hefe-, Spiritus- und Zitronensäure-erzeugung | 6.4.b)ii) 6.4.b)iii) | Behandlung und Verarbeitung, mit alleiniger Ausnahme der Verpackung, folgender Rohstoffe, unabhängig davon, ob sie zuvor verarbeitet wurden oder nicht, zur Herstellung von Nahrungs-mitteln oder Futter-erzeugnissen aus | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen |
5.5 | Abwasser aus der Zucker- und Stärkeerzeugung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.6 | Abwasser aus Brauereien und Mälzereien | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.7 | Abwasser aus der Herstellung von Alkohol für Trinkzwecke und für alkoholische Getränke | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.8 | Abwasser aus der Herstellung von Sauergemüse | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.9 | Abwasser aus der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Öle und Fette einschließlich der Speiseöl- und Speisefetterzeugung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.10 | Abwasser aus der Obst- und Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.11 | Abwasser aus der Herstellung von Erfrischungsgetränken und der Getränkeabfüllung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.12 | Abwasser aus der Kartoffelverarbeitung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
5.13 | Abwasser aus der Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cypermethrin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Quinoxyfen | ||
6.1 | Abwasser aus der Herstellung von Kunstharzen | 4.1.h) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Benzol, DEHP, |
6.2 | Abwasser aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern | 3.3 | Herstellung von Glas einschließlich Glasfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag | Blei, |
6.2 | Abwasser aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern | 3.4 | Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Herstellung von Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag | Blei, |
6.3.1 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Kohlenwasserstoffen und organischen Lösemitteln | 4.1.a) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Anthracen, Benzol, Blei, Cadmium, |
4.1.b) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Anthracen, | ||
4.1.c) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Dichlormethan, Nickel | ||
4.1.d) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Anthracen, | ||
4.1.e) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Anthracen, Benzol, Cadmium, | ||
4.1.f) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Cadmium, | ||
6.3.2 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von anorganischen Pigmenten und Mineralfarben | 4.2.e) | Herstellung von anorga-nischen Chemikalien wie | Blei, Nickel, Quecksilber |
6.3.3 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen, Gummi und Kautschuk | 4.1.h) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Benzol, DEHP, |
4.1.i) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | DEHP, | ||
6.3.4 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Arzneimitteln und Kosmetika und deren Vorprodukten | 4.5 | Herstellung von Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen | Benzol, Cypermethrin, DEHP, |
6.3.5 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von anorganischen Düngemitteln, Phosphorsäure und deren Salzen | 4.2.b) | Herstellung von anorganischen Chemikalien wie | Blei, |
4.3 | Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger) | Blei, | ||
6.3.7 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung von Seifen, Wasch-, Putz- und Pflegemittel | 4.1.k) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Naphthalin, |
6.3.8 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln | 4.4 | Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden | Aclonifen, Bifenox, Cybutryn, Cypermethrin, |
6.3.9 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Herstellung von technischen Gasen | 4.2.a) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Quecksilber, Trichlormethan |
6.3.12 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung von Soda nach dem Ammoniak-Soda-Verfahren | 4.2.d) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Blei, |
6.3.13 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Chlor-Alkali-Elektrolyse | 4.2.a) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Nickel, |
6.3.14 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Kunstfaserherstellung | 4.1.h) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | 1,2-Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Quecksilber |
6.3.15 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung anorganischer Chemikalien | 4.2.a) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | 1,2-Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber, Trichlormethan |
4.2.b) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Blei, | ||
4.2.c) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | 1,2-Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, | ||
4.2.d) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Blei, | ||
4.2.e) | Herstellung von anorgani-schen Chemikalien wie | Blei, | ||
6.3.16 | Abwasser aus der chemischen Industrie, Teilbereich Abwasser aus der Herstellung organischer Chemikalien | 4.1.g) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | 1,2-Dichlorethan, Nonylphenole, Quecksilber, Trichlormethan |
4.1.j) | Herstellung von organischen Chemikalien wie | Benzol, Blei, Cybutryn, Dichlormethan, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Octylphenole, Quecksilber, Terbutryn, Trichlorbenzole | ||
6.4 | Abwasser aus Betrieben zur Behandlung und Beschichtung von metallischen Oberflächen | 2.3 | Verarbeitung von Eisenmetallen: | Blei, |
2.6 | Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m3 übersteigt | C10-C13-Chloralkane, 1,2-Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, Nonylphenole, | ||
6.7 | Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Ver-brauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungs-mitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr | Blei, | ||
6.5 | Abwasser aus der Erdölverarbeitung | 1.2 | Raffinieren von Mineralöl und Gas | Anthracen, Benzol, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Nickel, Nonylphenole, |
6.6 | Abwasser aus der Herstellung von Halbleitern, Gleichrichtern und Fotozellen | 6.7 | Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Ver-brauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungs-mitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr | Benzol, |
6.7 | Abwasser aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Explosivstoffen | 4.6 | Herstellung von Explosivstoffen | Blei, |
7 | Abwasser aus grafischen oder fotografischen Prozessen | 6.7 | Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Ver-wendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprä-gnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr | Benzol, |
8.1 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Blei-, Wolfram- oder Zinkerzen sowie aus der Aluminium-, Blei-, Kupfer-, Molybdän-, Wolfram- oder Zinkmetallherstellung und -verarbeitung | 2.1 | Rösten oder Sintern von Metallerz einschließlich sulfidischer Erze | Anthracen, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber |
2.5 | Verarbeitung von Nichteisenmetallen: | Anthracen, | ||
8.2 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie der Eisen- und Stahlherstellung und -verarbeitung | 2.1 | Rösten oder Sintern von Metallerz einschließlich sulfidischer Erze | Anthracen, Blei, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Nickel, PAK-16, Quecksilber |
2.2 | Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 t pro Stunde | Anthracen, Blei, Cadmium, Dichlormethan, Dioxine und dioxin-ähnliche Verbindun-gen, Fluoranthen, Nickel,Nonylphenole, PAK-16 | ||
2.3 | Verarbeitung von Eisenmetallen: | Blei, | ||
2.4 | Betrieb von Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von über 20 t pro Tag | Blei, | ||
8.3 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen | 1.4 | Vergasung oder Verflüssigung von | Benzol, Blei, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Naphthalin, Nickel, Nonylphenole, Quecksilber |
1.3 | Erzeugung von Koks | Anthracen, Blei, Cadmium, Fluoranthen, Naphthalin, PAK-16, Quecksilber | ||
6.8 | Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren | Anthracen, Benzol, Cadmium, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Fluoranthen, Naphthalin, Nonylphenole, | ||
8.4 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Industriemineralen einschließlich der Herstellung von Fertigprodukten | 3.1 | Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid: | Blei, |
3.2 | Gewinnung von Asbest oder Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest | Anthracen, | ||
3.5 | Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von über 75 t pro Tag und/oder einer Ofenkapazität von über 4 m3 und einer Besatzdichte von über 300 kg/m3 pro Ofen | Anthracen, | ||
8.5 | Abwasser aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Edelmetallen | 2.5 | Verarbeitung von Nichteisenmetallen: | Anthracen, |
8.6 | Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Steinsalz und von allen anderen mit diesem vorkommenden Salzen | 4.2.d) | Herstellung von anorga-nischen Chemikalien wie | Blei, |
10.1 | Abwasser aus der Massentierhaltung | 6.6 | Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen | DEHP, |
10.2 | Abwasser aus der Tierkörperverwertung | 6.5 | Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag | Cypermethrin, |
10.3 | Abwasser aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim | 6.5 | Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag | 1,2-Dichlorethan, Dichlormethan, Nickel, |
12.1 | Sickerwasser aus Abfalldeponien | 5.4 | Deponien im Sinne des Artikels 2 Buchstabe g der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t Abfall pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle | Atrazin, Benzol, Blei, Bromierte Diphenylether, Cadmium, |
12.2 | Abwasser aus der physikalisch-chemischen oder biologischen Abfallbehandlung | 5.1 5.6 | 5.1. Beseitigung oder Ver-wertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten: | Alachlor, |
5.3.a) 5.3.b) | 5.3. a) Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten und unter Ausschluss der Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser | Anthracen, | ||
§ 4 Abs. 1 AAEVParagraph 4, Absatz eins, AAEV | -- | 6.10 | Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 m3 pro Tag, sofern sie nicht ausschließlich der Bläueschutzbehandlung dient | Anthracen, Benzol, Blei, Bromierte Diphenylether, Cadmium, |
§ 4 Abs. 3 AAEVParagraph 4, Absatz 3, AAEV | -- | 6.11 | Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt und von einer unter Kapitel II fallenden Anlage eingeleitet wirdEigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt und von einer unter Kapitel römisch zwei fallenden Anlage eingeleitet wird | Aclonifen, Bifenox, Blei, Cadmium, |
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