§ 33 EisbBFG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

EisbBFG - Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. § 4 Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. § 20 Abs. 3 letzter Satz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes am 1. Juli 2013 treten das Bundesgesetz vom 10. März 1988 über die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern mit der Eisenbahn (Eisenbahnbeförderungsgesetz — EBG), BGBl. Nr. 180/1988, und das Bundesgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, BGBl. I Nr. 25/2010, außer Kraft.

(3) § 4 Abs. 2 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 15.06.2018 bis 31.12.9999
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