Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024
Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind auf Beförderungen von Fahrgästen auf Hauptbahnen und Nebenbahnen anzuwenden, soweit nicht die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 anzuwenden sind.
In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
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