Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026
Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Artikels IX mit 1. Jänner 1973 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Artikels römisch neun mit 1. Jänner 1973 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Bestimmungen des Artikels IX treten mit der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.Die Bestimmungen des Artikels römisch neun treten mit der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.
In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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