Art. 4 EG-UStG 1972

EG-UStG 1972 - Umsatzsteuereinführungsgesetz 1972

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Änderungen der Bundesabgabenordnung

(Anm.: Änderung der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961)Anmerkung, Änderung der Bundesabgabenordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,)

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 4 EG-UStG 1972


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 4 EG-UStG 1972 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 4 EG-UStG 1972


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 4 EG-UStG 1972


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 4 EG-UStG 1972 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis EG-UStG 1972 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 3 EG-UStG 1972
Art. 5 EG-UStG 1972