Diese Verordnung tritt mit 8. April 2013 in Kraft. Ab diesem Tag können Dokumente im Sinne des § 14a Abs. 1 VfGG durch Anwendung eines Verfahrens im Sinne des § 1 Abs. 1 elektronisch eingebracht bzw. übermittelt werden. Diese Verordnung tritt mit 8. April 2013 in Kraft. Ab diesem Tag können Dokumente im Sinne des Paragraph 14 a, Absatz eins, VfGG durch Anwendung eines Verfahrens im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, elektronisch eingebracht bzw. übermittelt werden.
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