§ 1 EEV Emissionserklärung

EEV - Emissionserklärungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Sachlicher Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt hinsichtlich der Emissionserklärung Inhalt, Umfang, Form, Abgabeadresse und Zeitpunkt der elektronischen Abgabe.

In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.9999
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