§ 1 EEV Emissionserklärung

Emissionserklärungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.9999
Sachlicher Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt hinsichtlich der Emissionserklärung Inhalt, Umfang, Form, Abgabeadresse und Zeitpunkt der elektronischen Abgabe.

Stand vor dem 11.07.2013

In Kraft vom 25.10.2007 bis 11.07.2013
Sachlicher Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt hinsichtlich der Emissionserklärung Inhalt, Umfang, Form, Abgabeadresse und Zeitpunkt der elektronischen Abgabe.

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