Mit 1. August 2023 erfolgt für die vor diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren in Dienstrechtsangelegenheiten ein Zuständigkeitsübergang von der Dienststelle konkrete Personaladministration Nachgeordnete auf die Dienstbehörde und Personalstelle nach den §§ 1 und 2. Mit 1. August 2023 erfolgt für die vor diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren in Dienstrechtsangelegenheiten ein Zuständigkeitsübergang von der Dienststelle konkrete Personaladministration Nachgeordnete auf die Dienstbehörde und Personalstelle nach den Paragraphen eins und 2,
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