Gesamte Rechtsvorschrift DVPV BMLV 2023

Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2023

DVPV BMLV 2023
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 DVPV BMLV 2023 Nachgeordnete Dienstbehörde


Nachgeordnete Dienstbehörde im Sinne des § 2 Abs. 3 DVG ist die Dienststelle Direktion 1 – Einsatz. Nachgeordnete Dienstbehörde im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, DVG ist die Dienststelle Direktion 1 – Einsatz.

§ 2 DVPV BMLV 2023 Nachgeordnete Personalstelle


Nachgeordnete Personalstelle im Sinne des § 2e Abs. 1a VBG ist die Dienststelle nach § 1. Nachgeordnete Personalstelle im Sinne des Paragraph 2 e, Absatz eins a, VBG ist die Dienststelle nach Paragraph eins,

§ 3 DVPV BMLV 2023 Übertragung einzelner Dienstrechtsangelegenheiten


Abweichend von § 1 und § 2 ist die Bundesministerin für Landesverteidigung für Dienstrechtsangelegenheiten Abweichend von Paragraph eins und Paragraph 2, ist die Bundesministerin für Landesverteidigung für Dienstrechtsangelegenheiten

  1. 1.Ziffer einsdes Pensions- und Sozialrechts,
  2. 2.Ziffer 2der Reisegebühren und
  3. 3.Ziffer 3der Dienst- und Naturalwohnungen
zuständige Dienstbehörde und Personalstelle für alle Bediensteten im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

§ 4 DVPV BMLV 2023 Übergangsbestimmung


Mit 1. August 2023 erfolgt für die vor diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren in Dienstrechtsangelegenheiten ein Zuständigkeitsübergang von der Dienststelle konkrete Personaladministration Nachgeordnete auf die Dienstbehörde und Personalstelle nach den §§ 1 und 2. Mit 1. August 2023 erfolgt für die vor diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren in Dienstrechtsangelegenheiten ein Zuständigkeitsübergang von der Dienststelle konkrete Personaladministration Nachgeordnete auf die Dienstbehörde und Personalstelle nach den Paragraphen eins und 2,

§ 5 DVPV BMLV 2023 In- und Außerkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2022 (DVPV BMLV 2022), BGBl. II Nr. 170/2022, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2022 (DVPV BMLV 2022), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 170 aus 2022,, außer Kraft.

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