§ 2 DVPV BMLV 2023 Nachgeordnete Personalstelle

DVPV BMLV 2023 - Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Nachgeordnete Personalstelle im Sinne des § 2e Abs. 1a VBG ist die Dienststelle nach § 1. Nachgeordnete Personalstelle im Sinne des Paragraph 2 e, Absatz eins a, VBG ist die Dienststelle nach Paragraph eins,

In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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