§ 6 DVG

DVG - Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet.

In Kraft seit 11.07.1991 bis 31.12.9999
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