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Legende:
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Zu § 33 AVG 1950Zu Paragraph 33, AVG 1950
§ 6. Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet. Paragraph 6, Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet.
Zu § 33 AVG 1950Zu Paragraph 33, AVG 1950
§ 6. Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet. Paragraph 6, Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet.