Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für
1.Ziffer einsDampfkessel,
2.Ziffer 2Druckbehälter und
3.Ziffer 3Rohrleitungen
und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb.
In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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