§ 1 DGÜW-V Allgemeine Bestimmungen

Druckgeräteüberwachungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999
Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für

  1. 1.Ziffer einsDampfkessel,
  2. 2.Ziffer 2Druckbehälter und
  3. 3.Ziffer 3Rohrleitungen
und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 05.11.2004 bis 28.12.2015
Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für

  1. 1.Ziffer einsDampfkessel,
  2. 2.Ziffer 2Druckbehälter und
  3. 3.Ziffer 3Rohrleitungen
und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb.

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