Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
1.Ziffer einsBehälter/Behältermodell (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
2.Ziffer 2Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
3.Ziffer 3Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4.Ziffer 4Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Behälters zwecks Rückverfolgbarkeit; nötigenfalls kann zur Identifizierung des Behälters ein Bild hinzugefügt werden):
5.Ziffer 5Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union:
6.Ziffer 6Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder anderer technischer Spezifikationen, die der Konformitätserklärung zugrunde gelegt wurden:
7.Ziffer 7Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) und folgende Bescheinigung ausgestellt:
8.Ziffer 8Zusatzangaben
Unterzeichnet für und im Namen von:(Ort und Datum der Ausstellung):(Name, Funktion) (Unterschrift):
1) Der Hersteller kann der Konformitätserklärung freiwillig eine Nummer zuteilen.
In Kraft seit 10.03.2016 bis 31.12.9999
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