Anl. 8 DDGV

DDGV - Duale Druckgeräteverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

  1. 1.Ziffer einsBehälter/Behältermodell (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):

  1. 2.Ziffer 2Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:

  1. 3.Ziffer 3Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.

  1. 4.Ziffer 4Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Behälters zwecks Rückverfolgbarkeit; nötigenfalls kann zur Identifizierung des Behälters ein Bild hinzugefügt werden):

  1. 5.Ziffer 5Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union:

  1. 6.Ziffer 6Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder anderer technischer Spezifikationen, die der Konformitätserklärung zugrunde gelegt wurden:

  1. 7.Ziffer 7Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) und folgende Bescheinigung ausgestellt:

  1. 8.Ziffer 8Zusatzangaben

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):

1) Der Hersteller kann der Konformitätserklärung freiwillig eine Nummer zuteilen.

In Kraft seit 10.03.2016 bis 31.12.9999
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